Taxordnung

Der Pensionspreis wird monatlich für Hotellerie, Betreuung und Pflege in Rechnung gestellt und setzt sich folgendermassen zusammen:

  • Die Aufenthaltstaxe beinhaltet die Benutzung der Pflegewohnung sowie Leistungen der Hotellerie und Betreuung;
  • Die Pflegetaxe enthält die Pflegeleistungen nach KVG und richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit der Bewohnenden. Die individuelle Pflegeeinstufung erfolgt nach Vorgaben des Bundes. Die Pflegetaxe wird durch Bund und Kanton vorgegeben. Diese wird von der Krankenversicherung, der Gemeinde und dem Bewohnenden finanziert. Der Selbstkostenanteil des Bewohnenden richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen;
  • Zusatzleistungen, welche nicht in der Aufenthaltstaxe enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt.

Taxordnung 2024

Dienstleistungen nach Bedarf 2024

Rechte unserer Bewohnenden